Stadt Ochsenfurt (Druckversion)

Mit dem Erdgas-Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) wurden Ende Dezember 2022 Maßnahmen festgelegt, die Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlasten sollen.

Wir als Wärmeversorger stehen für eine sichere Versorgung mit Energie und Wärme. Menschen und Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen ist grundsätzlich Aufgabe des Staates. Wir, die Energieversorger, haben diese Aufgabe übernommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit der er die Energiepreisbremsen oder solche finanziellen Hilfen direkt an die Verbraucher auszahlen kann. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden werden wir die Weitergabe der staatlichen Unterstützung trotz aller Schwierigkeiten umsetzen.

Die Abwicklung dieser Mammutaufgabe ist nur über ein angepasstes Abrechnungssystem möglich. Damit die Entlastungsbeträge korrekt umgesetzt werden können, müssen tiefgreifende Änderungen an unserer Abrechnungssoftware vorgenommen werden. Die IT-Dienstleister sind mit Hochdruck an der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen. Neben der Programmierung sind umfangreiche Tests erforderlich um dann den Versorgern ein System zur Verfügung zu stellen, das eine fehlerfreie Abrechnung ermöglicht.

In einem ersten Schritt wird das Abrechnungssystem benötigt, um Ihnen die angekündigte Information über Ihre individuelle Entlastungssituation zu geben. Leider haben wir von unserem IT-Dienstleister die Rückmeldung erhalten, dass die Verfügbarkeit des Systems bis Anfang März 2023 nicht gegeben ist. Das vorgenannte Informationsschreiben an Sie wird sich dadurch verzögern. Hierfür bitten wir um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.

Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass wir Ihnen mit kleiner Verzögerung die Informationen rechtzeitig vor Abschlagsfälligkeit März 2023 mitteilen.

Abschlagszahlung März Update 29.03.2023

Die Ermittlung der Entlastungsbeträge und der monatlichen Abschläge kann nun im Abrechnungssystem erfolgen. Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Informationen zur Wärmepreisbremse zugesandt. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung werden wir den Abschlag für den Monat März bei Vorliegen eines SEPA-Mandats erst im Laufe des Monats April einziehen, bzw. überweisen Sie bitte den mitgeteilten Abschlag für den Monat März nach Erhalt des Schreibens. Sollten Sie den Abschlag bereits überwiesen haben, werden die zu viel gezahlten Beträge bei der Jahresrechnung ausgeglichen.

Unser Ziel ist und bleibt, dass bei allen unseren Kunden die ihnen zustehenden Entlastungen in vollem Umfang und ohne zeitliche Verzögerung ankommen.

Besuchen Sie uns weiterhin auf unserer Homepage und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen. Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice zur Verfügung.

http://www.fwo-ochsenfurt.de/index.php?id=463&L=0